Hinweise zu: Anmeldung, Kostenübernahme, Termine und Verordnung
Die Überweisung erfolgt mittels ärztlicher Verordnung.
Es ist auch möglich als Selbstzahler Ergotherapie zu erhalten. Dann benötigen Sie keine Verordnung.
Die Behandlungskosten werden als Pflichtleistung von Krankenkassen, Unfallversicherungen und der Invalidenversicherung übernommen. Die Rechnungsstellung erfolgt direkt an die Versicherungen.
Zur Terminvereinbarung rufen Sie uns bitte an.
Bitte bringen Sie zum ersten Behandlungstermin folgendes mit:
- Ergotherapieverordnung des Arztes
- Krankenkassenkarte oder Unfallschein
- Berichte falls vorhanden
Abmeldungen müssen mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen, ansonsten werden Ihnen für administrative
Aufwände CHF 50,- in Rechnung gestellt.
Krankheitsbedingte Absagen sind bis 10 Uhr des Behandlungstages möglich.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Ergotherpeutinnen-Verband Schweiz.